Marktplatz Stadt Kirn

Bauen

Die Stadt Kirn setzt auf kontinuierlichen Ausbau der Infrastruktur. Stadtsanierung, Verkehrsprojekte, Einkaufszentrum  oder das visionäre Leitprojekt „Leben am Fluss“ stehen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zum Wohle der Bürger.

Die Stadt  mit ihren beiden Stadtteilen Sulzbach und Kallenfels bietet  eine Vielfalt an Wohnmöglichkeiten. Ob Sie den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen oder eine attraktive Mietwohnung suchen: ein breit gefächertes Angebot wartet auf Sie. 

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Eine vitale Stadt lädt zum Wohnen und Leben ein! Informieren und überzeugen Sie sich!

Bauanträge

Ein Bauantrag ist bei der Verbandsgemeinde Kirner Land einzureichen. Die Verbandsgemeinde leitet ihn unverzüglich mit einer Stellungnahme an die Baugenehmigungsbehörde weiter.


Zuständige Behörden

Baugenehmigungsbehörde für den Bereich der Stadt Kirn:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/803-0

Zuständiger Sachbearbeiter :

Helmut Jäckels, Zimmer 315,  Tel.: 0671/803-1611
helmut.jaeckels(at)kreis-badkreuznach.de


Informationen und Ansprechpartner zur Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung eines Baugrundstücks
Verbandsgemeindewerke Kirner Land


Informationen und Ansprechpartner zur Gasversorgung eines Baugrundstücks

Weitere Informationen rund ums Bauen 

  • Grundstücksübersichtspläne (nicht amtlich): Informieren Sie sich bei Herrn Siegel
  • Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Gebiet der Stadt Kirn Denkmäler
  • Bebauungspläne
  • Antragsvordrucke für das Baugenehmigungsverfahren Vordrucke
  • Bauvorschriften (Baugesetzbuch, Landesbauordnung)
    LBauO
    BauGB
  • Broschüre zum Nachbarrecht Nachbarrecht
  • Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Bodenrichtwert
  • Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz für den privaten
    Wohnungsbau Wohnungsbauförderung

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de