Marktplatz Stadt Kirn

Bauen

Die Stadt Kirn setzt auf kontinuierlichen Ausbau der Infrastruktur. Stadtsanierung, Verkehrsprojekte, Einkaufszentrum  oder das visionäre Leitprojekt „Leben am Fluss“ stehen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zum Wohle der Bürger.

Die Stadt  mit ihren beiden Stadtteilen Sulzbach und Kallenfels bietet  eine Vielfalt an Wohnmöglichkeiten. Ob Sie den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen oder eine attraktive Mietwohnung suchen: ein breit gefächertes Angebot wartet auf Sie. 

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Eine vitale Stadt lädt zum Wohnen und Leben ein! Informieren und überzeugen Sie sich!

Bauanträge/Bauvoranfrage

Ein Bauantrag ist bei der Verbandsgemeinde Kirner Land einzureichen. Die Verbandsgemeinde leitet ihn unverzüglich mit einer Stellungnahme an die Baugenehmigungsbehörde weiter.

Die Bauanträge (nach § 63 LBauO und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO) sowie die Bauvoranfragen (Bauvorbescheid nach § 72 LBauO) müssen direkt bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eingereicht werden

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/803-0
Bauaufsicht(at)kreis-badkreuznach.de

Die Zuständige Sachbearbeiter/innen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach finden Sie unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/ansprechpartner/

Ausnahme ist ein Bauantrag im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO. 

Dieser wird direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn eingereicht

Änderung der Zuständigkeit für die Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2026
 

Informationen und Ansprechpartner zur Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung eines Baugrundstücks
Verbandsgemeindewerke Kirner Land


Informationen und Ansprechpartner zur Gasversorgung eines Baugrundstücks

Weitere Informationen rund ums Bauen 

  • Grundstücksübersichtspläne (nicht amtlich): Informieren Sie sich bei Herrn Siegel
  • Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Gebiet der Stadt Kirn Denkmäler
  • Bebauungspläne
  • Antragsvordrucke für das Baugenehmigungsverfahren Vordrucke
  • Bauvorschriften (Baugesetzbuch, Landesbauordnung)
    LBauO
    BauGB
  • Broschüre zum Nachbarrecht Nachbarrecht
  • Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Bodenrichtwert
  • Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz für den privaten
    Wohnungsbau Wohnungsbauförderung

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Korn
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 


     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de