Marktplatz Stadt Kirn

Lärmaktionsplan

Aufstellung- und Auslegung:

Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauf folgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Kommunen verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders vom Lärm betroffene Gebiete aufzustellen.

Die Lärmkartierung für die Gemeinden von Rheinland-Pfalz wurde auch in der 3. Runde zentral im Auftrag des Landesamts für Umwelt durch eine Bietergemeinschaft (Büro GSB GbR, SoundPLAN GmbH und HS Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld) durchgeführt. Die Ergebnisse und die der Kartierung zugrundeliegenden Daten stehen den Gemeinden zur Verfügung.

Als Ergebnis der Lärmkartierung wurde in der Stadt Kirn eine Anzahl an Betroffenen ermittelt, die Pegeln über 65 dB (A) im gesamten Tagzeitraum bzw. über 55 dB(A) in der Nacht ausgesetzt sind. Im Umfeld der

• Bundesstraße 41 und der

• Landesstraße 182 (Kreisel an den Stadtwerken bis zur „Alten Kellerei“).

ist deshalb eine Lärmaktionsplanung durchzuführen.

Im Zuge der Aktionsplanung durch das Büro GSB aus Sankt Wendel wurden alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Regelungen berücksichtigt, weitergehende Hinweise fanden, soweit möglich, Berücksichtigung.

Der Rat der Stadt Kirn hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Lärmaktionsplan gefasst. 

Bis zum 26. April 2019 können Anregungen schriftlich, oder zur Niederschrift (während der Öffnungszeiten) bei der Stadt Kirn, Amt für natürliche Lebensgrundlagen und Bauen vorgebracht werden.

Beschluss / Inkrafttreten:

Die Stadt Kirn hat den Entwurf des Lärmaktionsplanes für ihren Hoheitsbereich erstellt sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt Kirn in seiner Sitzung am 16.05.2019 Stellung bezogen und den Lärmaktionsplan beschlossen.

Der Lärmaktionsplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung der Stadt Kirn, Kirchstraße 3, eingesehen werden. Des Weiteren kann der Lärmaktionsplan mit den dazugehörigen Anlagen hier… heruntergeladen werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Umgebungslärmrichtlinie und zur Lärmaktionsplanung finden Sie auch unter www.umgebungslaerm.rlp.de

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de