Kommunaler Entschuldungsfond
Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Der Stadtrat der Stadt Kirn hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 grundsätzlich über die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) beschlossen. Die Verwaltung nahm daraufhin die Verhandlungen über den Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht, auf.
Durch die Teilnahme am KEF-RP bietet sich für die Stadt Kirn die Möglichkeit, den Stand der Liquiditätskredite zum Stichtag 31.12.2009 mit 4.935.434 € mit Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz um insgesamt 3.862.471 €, verteilt auf verschiedene Finanzierungsanteile über einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren zu reduzieren. Die Jahresleistung beläuft sich demnach insgesamt auf 257.498 €.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet die Kommune unter Beachtung der kommunalverfassungs- und gemeindehaushaltsrechtlichen Grundsätze eigenverantwortlich über die Teilnahme am KEF-RP.
Der jährliche kommunale Konsolidierungsbeitrag, den die Stadt Kirn zu erbringen hat, beträgt mindestens 85.833 €. Die Landesförderung beträgt demnach 171.665 € pro Jahr.
Der Stadtrat hat im Februar 2011 bereits folgende Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die von der Kommunalaufsicht als ausreichender kommunaler Konsolidierungsbeitrag genehmigt worden sind:
- Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B zum 01.01.2011 von bisher 340 auf 360%
- Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer zum 01.01.2011 von bisher 360 auf 380 €
Der vom Stadtrat der Stadt Kirn am 07.03.2012 beschlossene Konsolidierungsvertrag wurde vom Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Herrn Landrat Franz-Josef Diel und die verbandsfreie Stadt Kirn, vertreten durch den Stadtbeigeordneten Paul-Georg Löhr am 07./22.05.2012 unterzeichnet.
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