Marktplatz Stadt Kirn

Kommunaler Entschuldungsfond

Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

Der Stadtrat der Stadt Kirn hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 grundsätzlich über die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) beschlossen. Die Verwaltung nahm daraufhin die Verhandlungen über den Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht, auf.

Durch die Teilnahme am KEF-RP bietet sich für die Stadt Kirn die Möglichkeit, den Stand der Liquiditätskredite zum Stichtag 31.12.2009 mit 4.935.434 € mit Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz um insgesamt 3.862.471 €, verteilt auf verschiedene Finanzierungsanteile über einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren zu reduzieren. Die Jahresleistung beläuft sich demnach insgesamt auf 257.498 €.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet die Kommune unter Beachtung der kommunalverfassungs- und gemeindehaushaltsrechtlichen Grundsätze eigenverantwortlich über die Teilnahme am KEF-RP.

Der jährliche kommunale Konsolidierungsbeitrag, den die Stadt Kirn zu erbringen hat, beträgt mindestens 85.833 €. Die Landesförderung beträgt demnach 171.665 € pro Jahr.

Der Stadtrat hat im Februar 2011 bereits folgende Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die von der Kommunalaufsicht als ausreichender kommunaler Konsolidierungsbeitrag genehmigt worden sind:

  • Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B zum 01.01.2011 von bisher 340 auf 360%
  • Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer zum 01.01.2011 von bisher 360 auf 380 €

Der vom Stadtrat der Stadt Kirn am 07.03.2012 beschlossene Konsolidierungsvertrag wurde vom Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Herrn Landrat Franz-Josef Diel und die verbandsfreie Stadt Kirn, vertreten durch den Stadtbeigeordneten Paul-Georg Löhr am 07./22.05.2012 unterzeichnet.

  • Der Vertrag ist hier als pdf-Datei abrufbar!
  • Den Konsolidierungsnachweis KEF-RP können Sie hier einsehen!

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de