Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und § 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel I
- Mit Wirkung vom 01.07.2022 wird in § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 die Zahl „20 v.H.“ durch die Zahl „22 v.H.“ ersetzt.
- Mit Wirkung vom 01.01.2023 wird in § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 die Zahl „22 v.H.“ durch die Zahl„24 v.H.“ ersetzt.
Artikel II
- Diese Änderungssatzung tritt zum 01.07.2022 in Kraft.
Kirn, den 27.05.2022
Jung,
Bürgermeister