Offenlage des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Teichweg-Gerbergasse-Südring“, Teilgebiet II und die 1. und 2. Änderung“, gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat Kirn in der Sitzung am 25.06.2026, die Aufhebung des o.g. Bebauungsplanes und die Offenlage beschlossen.
Verfahrenshinweis (Verzicht auf Umweltbericht):
Die Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Da durch die Aufhebung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Bebauungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von mindestens einem Monat, mindestens jedoch 30 Tagen, und zwar vom
19.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026,
jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.21, aus.
Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche Geltungsbereich (schwarz umrandet) der Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Kirn, Flur 13, Flst-Nrn.: 6/4, 6/5, 6/6, 6/78/3, 8/4, 9/7, 10/1, 11/2, 11/7, 11/9, 12, 13/8, 13/9, 13/12, 13/16, 13/17, 13/18, 13/19, 13/20, 13/21, 13/22, 14/5, 14/6, 14/7, 15/1, 16/2, 17/1, 18, 19/2, 19/3, 20/1, 21, 24/3, 27/1, 27/2, 27/3, 27/5, 27/6, 27/9, 27/13, 27/15, 27/17, 27/18, 30/10, 32/7, 33/4, 44/7, 47, 48, 49/1, 51, 52/1, 53, 54/1, 54/2, 55/1, 56, 57/2, 58/4, 59/4, 60/2, 60/6, 60/8, 61/1, 61/6, 61/8, 61/9, 61/10; Flur 14, Flst-Nrn.: 105/4, 105/5 tlw.; Flur 28, Flst-Nrn.: 5/6 tlw., 5/14 tlw., 12/32 tlw., 12733 tlw., 17/18, 17/19, 17/20, 17/21, 17/22, 17/24, 18, 19, 20, 30/4, 30/5, 30/6, 30/7

