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Kirn: Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten II“, Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB2

Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Stadt Kirn
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten II“

Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat Kirn in der Sitzung am 04.04.2024, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten II“ beschlossen.

In der Sitzung am 25.06.2026 wurde vom Stadtrat Kirn die Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch 30 Tagen, und zwar vom

24.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026,

jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.18, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Kirn, Flur 27; Flurst.-Nrn. 49/11, 49/15, 49/17 tlw. und Flur 28; Flurst.-Nrn. 1/3,1/4, 52/2

1 Bebauungsplanentwurf
2 Textliche Festsetzungen
3 Begründung zum Bebauungsplan
4 Stellungnahme Umweltbelange
5 Plan FFH Maßnahmen
6 FFH Bestand und Wirkungen
7 Kartierungsbericht querschnittsorientierte Begehung Carl-Simon-Straße
8 Plan Entwässerungskonzept
9 Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept
10 Schalltechnisches Gutachten
11 Kommentierung zur frühzeitigen Beteiligung

 

 

Termin:

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Korn
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 


     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de