Marktplatz Stadt Kirn

Wichtige Mitteilung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land und Stadtwerke Kirn GmbH für die Stadt Kirn (inkl. der Ortsteile Kallenfels & Kirn-Sulzbach)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten in diesem Jahr wie gewohnt Ihre Rechnung und den Gebührenbescheid für die mit Ihnen bestehende Versorgungsart. Dies kann Strom, Wasser oder Abwasser sein.

Infolge der Fusion der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land zur neuen Verbandsgemeinde Kirner Land sind, aufgrund der vereinheitlichten Abwassersatzung, Anpassungsarbeiten im Bereich der Abrechnung erforderlich.

Um die Zusammenführung des Abrechnungssystems für die Versorgungsarten Wasser und Abwasser durchführen zu können, sind hierbei einzelne Teilschritte erforderlich:

I.  Brief: „Rechnung und Gebührenbescheid“ vom 01.02.2024

  1. Bereich Stromversorgung:
    Die errechneten, zukünftigen Abschläge berücksichtigen nur Ihren Stromverbrauch. (sofern Sie Ihren Strom von der Stadtwerke Kirn GmbH beziehen)
     
  2. Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
    In den Versorgungsarten Wasser und Abwasser wird lediglich die von Ihnen verbrauchte Menge abgerechnet.

II.  Brief: „Bestätigung des Versorgungsvertrages“ vom 01.02.2024

  1. In einem gesonderten Schreiben erhalten Sie eine Bestätigung für die Versorgungsarten Wasser und Abwasser.
    (Nur durch diesen Zwischenschritt ist eine spätere Zusammenführung der Abrechnungssysteme möglich)
     
  2. In diesem Schreiben sind Ihre zukünftigen Abschläge für den Verbrauch von Wasser und Abwasser aufgeführt.

III.   Brief: „Vorausleistungsbescheide“ erhalten Sie Anfang / Mitte März 2024

  1. Anfang / Mitte März erhalten Sie einen „vorläufigenBeitragsbescheid für den 
  • Wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser und den
  • Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser

       2. In diesem „vorläufigenBeitragsbescheid werden berücksichtigt:

  • die Jahre 2022 und 2023
  • lediglich 70 % der fälligen Beitragssumme
  • die bisher von Ihnen geleisteten Zahlungen
  • Ihre zukünftigen Abschläge für WKB Niederschlagswasser und WKB Schmutzwasser

       3. Nach erfolgter Prüfung der beitragspflichtigen Fläche erhalten Sie (ggf. einen neuen Grundlagenbescheid und) einen endgültigen Beitragsbescheid für den

  • Wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser
  • Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser
    Ihres Grundstückes für die Jahre 2022 und 2023.

Die Punkte 1 und 2 sind notwendig, um die Abrechnungssysteme schrittweise anzupassen.
Der Punkt 3 ist auf Grundlage von § 15 der gültigen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung notwendig, um die Liquidität der Verbandsgemeindewerke Kirner Land zu sichern.

Sofern sich aus oben geschildertem Sachverhalt Fragen für Sie ergeben sollten, wenden Sie sich bitte an unser freundliches Team im Kundenbüro der Verbandsgemeindewerke Kirner Land und Stadtwerke Kirn GmbH.

Verbandsgemeindewerke Kirner Land
Jochen Stumm
Werkleiter

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
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  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

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  • Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de