Marktplatz Stadt Kirn

Wichtige Information zu Fundtieren

Wir weisen darauf hin, dass Fundtiere, auch verletzte Fundtiere, im Kirner Tierschutzverein, Binger Landstraße 103 in Kirn abzugeben sind.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheimes, wenden Sie sich an die Polizeiinspektion Kirn (Tel. 156-0). Diese wird umgehend weitere Maßnahmen einleiten und sich mit den Verantwortlichen des Tierheims und der Ordnungsbehörde in Verbindung setzen.

Eine Erstattungspflicht der VG für die Kosten einer tierärztlichen Behandlung verletzter oder krank aufgefundener Tiere in den Fällen, in denen der Finder das Tier nicht in das von der Verbandsgemeinde mit der Unterbringung und Betreuung beauftragten Tierheim abgibt, sondern unmittelbar zu einem Tierarzt bringt, setzt voraus, dass die Behandlung des Tieres unaufschiebbar ist und der Finder seiner Anzeigepflicht nach § 965 BGB nachkommt.

Verbandsgemeinde Kirner Land
-Ordnungsbehörde-

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de