Aus gegeben Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Verschieben bzw. das Entwenden von Verkehrsschildern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt.
Denn Verkehrszeichen gelten juristisch als „Anlagen“ des öffentlichen Straßenverkehrs.
Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass Anlagen beschädigt oder beseitigt werden und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Ordnungsbehörde der VG Kirner Land weist daraufhin, dass o. g. Verstöße zur Anzeige gebracht werden!
In diesem Zusammenhang bitten wir um Zeugenhinweise aus der Bevölkerung.
- Ordnungsbehörde -