Marktplatz Stadt Kirn

Verschieben und/oder Entwenden von Verkehrsschildern

Aus gegeben Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Verschieben bzw. das Entwenden von Verkehrsschildern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt.

Denn Verkehrszeichen gelten juristisch als „Anlagen“ des öffentlichen Straßenverkehrs.

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass Anlagen beschädigt oder beseitigt werden und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Ordnungsbehörde der VG Kirner Land weist daraufhin, dass o. g. Verstöße zur Anzeige gebracht werden!

In diesem Zusammenhang bitten wir um Zeugenhinweise aus der Bevölkerung.

- Ordnungsbehörde -
 

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
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Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Korn
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 


     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de