Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Ein Wechsel Ihres Stromanbieters kann nun innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Besonders bei Umzügen ergeben sich dadurch Änderungen, die Sie berücksichtigen sollten.
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich!
Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten.
Was Sie unbedingt beachten sollten
Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Damit Sie nicht automatisch in der teureren Grundversorgung landen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug. So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder, falls Sie noch keinen Vertrag haben, einen neuen Tarif auswählen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden
- Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher
- Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Verzögerungen vermeiden
- Grundversorgung vermeiden: Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag ab
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice (Tel. 06752 9507-250). Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Stromversorgung
zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Stadtwerke Kirn GmbH