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Stadt Kirn: Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen II“

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Kirn

Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen II“

Frühzeitige Beteiligung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat Kirn in der Sitzung am 04.04.2024, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Herrschaftlichen II“ und am 26.03.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf die Dauer von mindestens 14 Tagen, und zwar vom 

27.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026,

jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.18, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der räumliche Geltungsbereich (schwarz umrandet) der Bebauungsplanaufstellung umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Kirn, Flur 27; Flurst.-Nrn. 49/15, 49/17 tlw. und Flur 28; Flurst.-Nrn. 1/3,1/4

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
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  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Korn
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
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Bürozeiten:    

  • Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 


     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de