In nur 18 Monaten wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft treten. Leider sind noch viele Fragen – insbesondere wie die Ferienbetreuung umgesetzt werden soll – ungeklärt. Ohne verbindlichen Rechtsrahmen für Baumaßnahmen, Personalgewinnung und ÖPNV-Anpassungen werden wir hier nicht im erforderlichen Tempo vorankommen, da die Eltern im August 2026 ein Betreuungsangebot erwarten werden. Die Landkreise müssen organisatorisch vorangehen, damit den Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot garantiert werden kann. Der Rechtsanspruch wurde von Bund und Ländern trotz der wiederholten Warnungen der Kommunen, dass sowohl das notwendige Personal als auch eine ausreichende Finanzierung fehlen, beschlossen. Nun zeigen sich die absehbaren Umsetzungshindernisse. Es ist nicht akzeptabel, dass Städte und Gemeinden allein für Entscheidungen haften müssen, die sie nicht getroffen haben.
Marktplatz Stadt Kirn
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Die Zeit wird knapp!
Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn
Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail
Bürozeiten des Bürgermeisters:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail
Bürozeiten:
- Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr
Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de