Marktplatz Stadt Kirn

Pressemitteilung Verkehrsregelung anlässlich der Kirner Kerb 2024

Die Kallenfelser Straße wird ab Einmündung „Im Hohen Rech“ bis Ortseingang Kallenfels beidseitig mit Haltverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h geregelt.

Die Straße „Im Hohen Rech“ wird als Einbahnstraße in Richtung „Kallenfelser Straße“ mit Parkmöglichkeit rechtsseitig ausgewiesen.

Die „Ohlmannstraße“ und „Rottmannstraße“ werden nur als Einbahnstraße aus Richtung „Kallenfelser Straße“ befahrbar sein. Hier kann einseitig links geparkt werden.

Weiterhin stehen die bekannten Parkmöglichkeiten am Schwimmbad, am Berger Weg usw. zur Verfügung.

 

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
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Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

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  • Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de