Im Rahmen der Datenaufbereitung zur Erstellung der Grundlagenbescheide kam es infolge der fehlerhaften Anwendung der Entgeltsatzung Abwasser zu einer mangelhaften Datenlieferung durch den beauftragten Dienstleister. Dies hatte zur Folge, dass Grundstücke nicht korrekt bewertet wurden. Der Dienstleister wurde umgehend darüber informiert und darauf hingewiesen, dass alle Grundstücke erneut geprüft werden müssen.
Bei der Bearbeitung der Widersprüche stellte sich jedoch heraus, dass der Dienstleister die von uns mitgeteilten Informationen zur korrekten Bewertung lediglich auf die übermittelten Fälle angewendet hatte. Die notwendige Überarbeitung und entsprechende Anpassung des übrigen Datenbestandes ist im Nachgang offensichtlich nicht erfolgt.
Unabhängig davon ob ein Widerspruch eingegangen ist, wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist jedes Grundstück von den Verbandsgemeindewerken neu geprüft. Wird hierbei ein Fehler festgestellt, ergeht ein neuer Grundlagenbescheid.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei allen betroffenen Grundstückseigentümern entschuldigen.
Thomas Jung Jochen Stumm
Bürgermeister Werkleiter