Marktplatz Stadt Kirn

Öffentliche Steuermahnung

Wie sich aus den übersandten Steuer- und Abgabenbescheiden ergibt, ist am 15.11.25 die 4. Rate für das Jahr 2025 zu zahlen. Diejenigen Zahlungspflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlungen geleistet haben, werden hiermit aufgefordert, die fälligen Beträge bis spätestens 28.11.25 zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir leider gezwungen, Einzelmahnungen mit Berechnung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu verschicken. Der einfachste Weg unnötige Kosten, Zeit und Arbeit zu sparen ist, von der Möglichkeit des Lastschriftverfahrens Gebrauch zu machen. Erteilen Sie uns die nachstehend abgedruckte Einzugsermächtigung. Die fälligen Beträge werden zu den entsprechenden Terminen von Ihrem Konto abgebucht. Ihre Verbandsgemeindekasse

 

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Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
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Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Korn
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
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Bürozeiten:    

  • Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 


     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de