Marktplatz Stadt Kirn

Aus aktuellem Anlass: Maifeuer

Die Ordnungsbehörde informiert zum Thema Maifeuer

Hinweistafel Maifeuer

Grundsätzlich ist das Verbrennen von Pflanzen und Pflanzenteilen nach der Landesverordnung unzulässig. Da es sich beim Abbrennen eines Maifeuers jedoch um eine Brauchtumsveranstaltung handelt, wird von der Beachtung dieser Vorschrift abgesehen. Private Feuer müssen demnach angemeldet und alle Vorschriften der Landesverordnung einhalten.

Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land.

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de