Marktplatz Stadt Kirn

Information der Ordnungsbehörde – Freilaufende oder ausgesetzte Haustiere melden

Aufgefundene Haustiere gelten rechtlich als Fundsachen. Zuständig sind damit die Gemeinden als Fundbehörde. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Was ist zu tun?

  • Gefundene Tiere sollten bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden.
  • Nach Absprache kann das Tier dort abgegeben werden.
  • Alternativ können Sie das Tier direkt bei einem Tierheim abgeben. Das Tierheim übernimmt in diesem Fall die Fundanzeige.
  • Stellen freilaufende Tiere eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder den Straßenverkehr dar, verständigen Sie bitte umgehend die Polizei.

→ das Ordnungsamt (06752 135-0),
→ die Polizei (06752 156-0)

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Korn
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 


     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de