Marktplatz Stadt Kirn

Flächenbrände: Antrag auf Vorliegen höherer Gewalt

Pressemitteilung des Landkreises Bad Kreuznach

Pressemitteilung Waldbrände

Flächenbrände: Antrag auf Vorliegen höherer Gewalt | Bad Kreuznach, 15.07.2026

Aufgrund vermehrter Flächenbrände im Landkreis Bad Kreuznach weist das Referat Weinbau und Landwirtschaft der Kreisverwaltung darauf hin, dass für betroffene Förderflächen ein Antrag auf Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes bzw. höhere Gewalt gestellt werden kann.

Hierdurch können ggf. mögliche Fördernachteile bzw. Sanktionen vermieden werden. Diesbezüglich setzen Sie sich bitte binnen einer Frist von 15 Tagen, beginnend ab dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte oder der Anspruchsberechtigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mit der unteren Landwirtschaftsbehörde (Referat 81) der Kreisverwaltung Bad Kreuznach in Verbindung.

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Korn
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 


     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de