Bekanntmachung der Stadt Kirn
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Stadtrat zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Kirner Land im Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Finanzabteilung und auf der Homepage www.kirner-land.de bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner von Kirn haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn oder an den Stadtbürgermeister, Kirchstraße 3, 55606 Kirn, oder elektronisch an verwaltung(at)kirner-land.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Stadt Kirn, 26.04.2024
Frank Ensminger
Stadtbürgermeister