Kostenlose Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit)
Der Antrag auf kostenlose Schulbuchausleihe ist bis spätestens zum 15. März 2023 bei der Verbandsgemeinde Kirner Land zu stellen. (Nähere Informationen zur Schulbuchausleihe erhalten Sie im Merkblatt zum Antragsformular für die Lernmittelfreiheit, welches Ihnen gleichzeitig von der Schule ausgehändigt bzw. durch Ihr Kind überbracht wurde - oder unter: www.LMF-online.rlp.de)
Schulbuchausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe)
Für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr müssen Sie auf der Internetseite www.LMF-online.de ein Benutzerkonto einrichten und die Bücher bestellen. Die Bestellung ist grundsätzlich nurin der Zeit vom 26. Mai bis 26. Juni 2023 möglich. Dieses Zeit-fenster wird nicht verlängert und es wird auch keinen zweiten Zeitraum zur Bestellung im Internetportal geben. Bitte notieren Sie sich daher unbedingt den Zeitraum zur Bestellung der Schulbücher für Ihr Kind.
Nach dem 26. Juni 2023 sind keine Bestellungen mehr möglich.
Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die bis zum 26. Juni 2023 nicht durch die Verbandsgemeinde Kirner Land bewilligt wurden, werden nicht mehr berücksichtigt. Stellen Sie daher den Antrag so früh wie möglich, ansonsten sind alle Lernmittel selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.
Servicestelle bei der Verbandsgemeinde Kirner Land:
Büros: Rathaus, Kirchstraße 3, 55606 Kirn
Ansprechpartner:Simone Schäfer
Sozialverwaltung; Zimmer 2.3
Tel.: 06752/135-134
E-Mail: simone.schaefer(at)kirner-land.de
Katja Tosun
Sozialverwaltung; Zimmer 2.4
Tel.: 06752/135-136
E-Mail: katja.tosun(at)kirner-land.de
Eine Ausnahme von den Terminen und Fristen ist lediglich bei einem Schulwechsel möglich.