Marktplatz Stadt Kirn

Verkehrsregelung anlässlich der Kirner Kerb 2026

Verkehrsregelung Kirner Kerb 2026

Die Kallenfelser Straße wird ab Einmündung „Im Hohen Rech“ bis Ortseingang Kallenfels beidseitig mit Haltverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h geregelt. Die Straße „Im Hohen Rech“ wird als Einbahnstraße in Richtung „Kallenfelser Straße“ mit Parkmöglichkeit rechtsseitig ausgewiesen. Die „Ohlmannstraße“ und „Rottmannstraße“ werden nur als Einbahnstraße aus Richtung „Kallenfelser Straße“ befahrbar sein. Hier kann einseitig links geparkt werden.

Weiterhin stehen die bekannten Parkmöglichkeiten am Schwimmbad, am Berger Weg usw. zur Verfügung.

Der Busbahnhof Kyrau ist bis einschließlich 19.08.2026 nicht zu befahren. Der Schülerverkehr wird über die Bushaltestellen Kallenfelser Straße und Aldi-Parkplatz abgewickelt.

Ihre Ordnungsbehörde

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
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  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Korn
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
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  • Montag - Mittwoch: 07:30 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr 


     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de