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Pressemitteilung - Treffen in Kirner Land: Die Krankenhausreform und Ihre Konsequenzen für das Kirner Krankenhaus

Verbandsgemeinde will Klarheit in Sachen Krankenhausreform und Sicherstellungszuschlag 2022

Kirn, 02.03.2023 – Vertreter der Verbandsgemeinde Kirner Land, der Stadt Kirn, des Landkreises Bad Kreuznach und der Kreuznacher Diakonie haben sich am Donnerstag, 02.03.2023, mit Ministerialdirektor Daniel Stich sowie Dr. Albrecht Winkler (Krankenhausplanung Ministerium) zu einem Treffen zusammengefunden, um die Bedenken zur geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und den Sicherstellungszuschlag für das Kirner Krankenhaus zu besprechen.

Die Reform ist als Instrument gedacht, um den ökonomischen Druck von Krankenhäusern zu mindern und gleichzeitig die Qualität und flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen. Das Kirner Land und die Region kämpfen seit mehreren Jahren für den Erhalt des Kirner Krankenhauses. Die „Unverzichtbarkeitserklärung“ von Frau Bätzing-Lichtenthäler am 04.09.2019, verbunden mit dem sogenannten „Sicherstellungszuschlag“, war ein erster Erfolg. Nachdem Staatssekretär Dennis Alt, diese Zusicherung Anfang Juli 2022 bestätigte, wiederholte Ministerialdirektor Stich an diesem Tag die Unverzichtbarkeitserklärung.

Einer der Eckpunkte der Reform sieht eine Aufteilung von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung in die Level 1n und 1i vor. Nur Krankenhäuser mit einer Notfallversorgung (7 Tage, 24 Stunden) werden zukünftig als Level 1n geführt. Krankenhäuser des Levels 1i hingegen sollen nicht unbedingt ärztlich, sondern von speziell ausgebildeten Pflegekräften geleitet werden, sie sollen lediglich über stationäre Pflegebetten verfügen und ambulante ärztliche Behandlung nur auf Abruf leisten. Deshalb herrscht Einigkeit unter den regional handelnden Akteuren, dass es das Ziel sein muss, die Einstufung in das Level 1n sicherzustellen, um den Krankenhausstandort in Kirn auch für die Zukunft zu sichern. Dies geht einher mit der Forderung an Minister Clemens Hoch, die „Unverzichtbarkeitserklärung” zu erneuern und sich klar zum Standort Kirn zu bekennen. Die Vertreter der Kreuznacher Diakonie erkennen an einem Punkt der angedachten Reform, nämlich an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung, eine Chance für das Kirner Krankenhaus, um aktiv dem Ärztemangel entgegen zu wirken. Hierzu ist momentan noch die Bereitwilligkeit der Kassenärztlichen Vereinigung nötig.

Der Sicherstellungszuschlag für das vergangene Jahr ist in Bearbeitung und liegt den Krankenkassen vor. Mit der Stellungnahme wird in den kommenden Wochen gerechnet.

Wichtig war allen Beteiligten ein hohes Maß an Transparenz, um die Bevölkerung über den Verlauf mit einzubinden. Mit wachsamen Augen werden die Verantwortlichen der Kreuznacher Diakonie, das Kirner Land und die Stadt Kirn die Pläne der Expertenkommission verfolgen. Ein weiteres Treffen ist für den Sommer geplant, wenn die Reform zu einem Gesetzesvorschlag ausgearbeitet wurde.

Verbandsbürgermeister Thomas Jung hatte folgende Teilnehmer zur Gesprächsrunde eingeladen:

Neben den erwähnten Vertretern des Gesundheitsministeriums, Landrätin Bettina Dickes, Stadtbeigeordneter Michael Kloos, Diakonie-Vorstand Andreas Heinrich, DiakonieKrankenhausdirektor Manuel Seidel, Diakonie-Pflegedirektorin Jutta Magmer-Melaas, Diakonie-Mitarbeitervertreter Frank Folchert, Leiter der Wirtschaftsförderung Hendrik Brötzmann sowie die Bürgerinitiative „Rettet das Kirner Krankenhaus“ vertreten durch Ellen und Michael Müller.

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