Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle mit 19,5 Stunden.
Die Stelle ist für die Dauer eines Jahres befristet.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
- Einsatz im Bereich Müllentsorgung im gesamten Stadtgebiet
- Flexibler Einsatz bei allen sonstigen anfallenden Aufgaben des Bauhofes
- Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes
- Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes
- Ausführen von Arbeiten zur Unterstützung von Veranstaltungen
Unsere Anforderungen an Sie:
- eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung wäre wünschenswert
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise
- Körperliche Eignung und Belastbarkeit
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen
- Führerschein der Klasse B wäre wünschenswert
Gute Gründe für Ihre Bewerbung:
- Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
- Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
- Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
- Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- Jobrad
- Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 3 TVöD.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen zum Arbeitsbereich steht Ihnen Herr Kaiser (06752/135-148) oder Frau Schwinn (06752/135-319) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 20.12.2024 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.