Marktplatz Stadt Kirn

Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2023/24

Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land weist darauf hin, dass noch bis zum 15. März 2023 Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit beim zuständigen Schulträger gestellt werden können.

Schulträger für die Grundschulen in der Stadt Kirn, in Simmertal und in Hennweiler ist die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land.
Der zuständige Schulträger für die Realschulen Plus Kirn und das Gymnasium Kirn ist die Kreisverwaltung Bad Kreuznach.

Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt sowie dem Antrag auf Lernmittelfreiheit und der Seite http://lmf-online.rlp.de entnehmen.

Kontakt

Ortsgemeinde Stadt Kirn
Bürgermeister Frank Ensminger
Kirchstraße 3
Zimmer Nr. 3.3
55606 Kirn

Tel.: 06752 135 - 290
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten des Bürgermeisters:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 14:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorzimmer Stadtbürgermeister
Frau Dana Vier
Zimmer Nr. 3.5
Tel.: 06752 135 - 291
Fax: 06752 135 - 250
E-Mail

Bürozeiten:    

  • Montag: 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

     

Zuständige Verwaltung:
Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn

Tel.: 06752 135-0
Fax: 06752 135-255
Email-Kontakt: verwaltung(at)kirner-land.de